Rechtliches rund um CBD

Ist CBD legal?

CBD fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz und wurde von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Grundsätzlich sind CBD Produkte frei erhältlich und verkäuflich. Die Hersteller haben darauf zu achten, dass die gesetzlich erlaubten THC Grenzen nicht überschritten werden und das Produkt muss korrekt deklariert sein. Zudem dürfen keine gesundheitlichen Wirkungen versprochen werden.

 

CBD-Gras, das in Europa angeboten wird, stammt in der Regel aus einem zertifizierten Nutzhanfanbau. Circa 75 Nutzhanfsorten sind im europäischen Sortenkatalog zugelassen, da sie einen THC- Wert von unter 0,2% im Moment der Ernte aufweisen. Der Anbau von Nutzhanf aus EU-zertifizierten Saatgut durch ein Unternehmen der Landwirtschaft ist erlaubnisfrei, und lediglich anzeigepflichtig. Alle anderen Akteure (Privatleute, Kaufleute, Kleingärtner und wissenschaftliche Institute etc.) benötigen eine Erlaubnis.

In Österreich, Schweiz und Italien ist der Handel mit CBD-Blüten möglich und straffrei.

 

Kein Suchtmittel

Das Cannabinoid CBD wurde mittlerweile von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Der Expertenausschuss kam zum Schluss, dass Cannabidiol kein Missbrauchspotential hat oder gesundheitlichen Schaden anrichten kann. Über den rechtlichen Status haben die nationalen Gesetzgeber in den jeweiligen Ländern selbst zu entscheiden.

 

Anti-Doping-Agentur hat CBD von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

Cannabidiol ist nicht als Suchtmittel deklariert und damit problemlos einsetzbar. Auf der Liste der verbotenen Substanzen der WADA, auch bekannt als Welt-Anti-Doping Agentur, stellt CBD mittlerweile eine Ausnahme dar, da das Phytocannabinoid unter anderem bei der Regeneration nach der sportlichen Belastung gerne und erfolgreich eingesetzt wird.

 

Bei der Nutzung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis kann auch das Europäische Parlament keine direkten Aussagen treffen. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstatten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin sind deshalb sehr unterschiedlich. Die Abgeordneten rufen die Mitgliedsstaaten dazu auf, ÄrztInnen die Behandlung mit zugelassenen Cannabis-Arzneimittel zu überlassen. Wirksame Medikamente sollten von der Krankenversicherung wie bei normalen Medikamenten übernommen werden.

 

Novel Food ist die Bezeichnung für neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 im europäischen Raum in keinem nennenswerten Umfang verzehrt wurden. Grundsätzlich können Lebensmittel ohne Genehmigung auf den europäischen Markt gebracht werden, nicht so jedoch bei neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, den sogenannten Novel Foods. Bei Novel Foods gibt es noch zu wenig Erfahrungswerte bezüglich Sicherheit und Verträglichkeit. CBD wird im Novel Food Katalog ebenfalls als neuartig eingestuft und benötigt daher eine Zulassung durch die EU-Kommission. Der CBD-Erlass vom Dezember 2018, nach dem CBD als Novel Food zählt, führte dazu, dass Händler keine CBD-Produkte mehr als Lebensmittel bewerben dürfen.

 

Die Bewertung und Zulassung erfolgt über die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die EFSA legt unter anderem auch die Grenzwerte bzw. den Grenzgehalt von THC und CBD in Lebensmittel fest und spricht diesbezüglich Empfehlungen aus.

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